Aufgenärztliche Eignungsuntersuchungen
In unserer Auganarztpraxis in Hassloch führen wir folgende Eignungsuntersuchungen, Tauglichkeitsprüfungen und Gutachten durch:
- Berufseignung (bspw. Bewerbung bei der Polizei)
- Führerschein-Untersuchung (PKW und LKW)
- Flugtauglichkeits-Untersuchung
- Sportbootführerschein-Untersuchung
Aufgenärztliche Eignungsuntersuchungen bei Führerscheinerwerb sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen Voraussetzung für die Fahreignung
Warum ein Autofahrer-Check?
Gutes Sehen, Hören und Reaktionsvermögen sind besonders wichtig im Straßenverkehr. Werden bestimmte Grenzwerte nicht erreicht, so haften Versicherungsträger nicht im Schadensfall. Eine Kontrolle kann jederzeit durch ein Gutachten vom Versicherungsträger eingefordert werden.
Da wir nur langsam altern, ist uns oft nicht bewusst, dass sich unsere Körperfunktionen ändern. Wir gewöhnen uns an Veränderungen und nehmen sie nicht ausreichend wahr. Oft denken wir, dass wir noch genau so gut sehen und reagieren können wie früher. Es ist aber sinnvoll, ab und zu seine eigenen Werte überprüfen zu lassen und sicherzugehen, dass alles noch in Ordnung ist.
Auf diese Weise übernehmen wir Verantwortung für unser eigenes Handeln und verbessern die Sicherheit im Straßenverkehr.
Wenn Sie älter als 60 Jahre alt sind, sollten Sie jährlich zu Beginn der dunklen Jahreszeit einen Autofahrer-Check durchführen lassen. Wenn sie jünger sind und über Blendempfindlichkeit oder zunehmende Unsicherheit im Straßenverkehr bei Dämmerung, Regen, Nebel und Dunkelheit klagen, ist ebenfalls ein Autofahrer-Check sinnvoll.
Oft kann schon durch eine Änderung der Brillengläser oder andere Maßnahmen die Verkehrstauglichkeit wieder hergestellt werden.
Für folgende Fahrerlaubnisse ist zusätzlich zum Sehtest eine Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung vorzulegen:
- Erteilung oder Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1E
- Verlängerung Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern < 50. Lebensjahr
- Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern < 60. Lebensjahr
Die zur Erteilung der Bescheinigung erforderliche Untersuchung kann durch Ihren Hausarzt erfolgen.
Anmerkung
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 50.Lebensjahr vollendet haben, sowie für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder deren Verlängerung bei Bewerbern, die das 60.Lebensjahr vollendet haben, ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.
Diese müssen von einem leistungspsychologisch ausgerichteten Facharzt für Arbeitsmedizin (oder Betriebsmediziner) oder der Begutachtungsstelle für Fahreignung ausgestellt werden. Austellung einer Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV.
Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.
Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet. In der Regel wird der Eignungstest von einem Augenarzt durchgeführt, wenn aber das Hörvermögen eingeschränkt ist, muss ein HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) hinzugezogen werden.
Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen, dokumentiert.
Hierzu zählen sowohl körperliche als auch geistige Mängel wie:
- Epilepsie (Anfallsleiden) oder andere Funktionsstörungen des Gehirns
- Narkolepsie (zwanghafte Schlafanfälle am Tag)
- Krankheiten, die mit Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen (z. B. zerebellare Ataxie – Erkrankung des Kleinhirns, die zu einer Störung der Koordination von Bewegungsabläufen führt)
- Erkrankungen bzw. Schädigungen des Zentralen Nervensystems, z. B. funktionelle Störungen nach Schädelverletzungen (Schädel-Hirn-Trauma)
- Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten (z. B. Depressionen)
- Diabetes mellitus (vor allem ein schlecht eingestellter Diabetes mit hohen Blutzuckerschwankungen)
- erhebliche Störungen von endokrinen Drüsen wie der Schilddrüse oder der Nebenniere (z. B. Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion); Hypothyreose – Schilddrüsenunterfunktion)
- schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme (Erkrankungen des Knochenmarks, z. B. Leukämie – Blutkrebs)
- Asthma bronchiale – anfallsweise auftretende Atemnot
- Herz- oder Kreislauferkrankungen mit Verminderung der Leistungsfähigkeit, starken Blutdruckschwankungen oder erhöhtem Herzinfarktrisiko (z. B. Koronare Herzkrankheit (KHK); Hypertonie (Bluthochdruck); Herzinsuffizienz – ausgeprägte Herzmuskelschwäche)
- Neigung zu Nieren- und Gallenkoliken
- Verlust von Gliedmaßen oder Missbildungen, die zu einer Beeinträchtigung der Greifsicherheit und Gang- bzw. Standsicherheit führen (z. B. Amputation nach einem Unfall)
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch
Ihr Nutzen
Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportboot ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen. Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.
Wenn Sie mit sportlicher Betätigung beginnen wollen, sollten Sie sich unbedingt ärztlich untersuchen lassen.
Dadurch gehen Sie sicher, dass Ihr Herz-Kreislauf-System, Ihre Atemorgane und Ihr Bewegungsapparat in Ordnung sind und Sie sich nicht gesundheitliche Schäden einhandeln.
Bei der Sporttauglichkeitsuntersuchung steht die Erfassung von bereits vorhandenen Erkrankungen und ungünstigen körperlichen Voraussetzungen im Vordergrund.
Untersuchungsumfang
- Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Spiroergometrie (Fahrrad)
- Impedanzanalyse (BIA)
- Beratung
Ihr Nutzen
Die Erkennung von Gesundheitsrisiken trägt zur Vermeidung von späteren Beschwerden bei. Zahlreiche Verletzungen und Spätschäden könnten durch eine Sporttauglichkeits-Untersuchung vermieden werden.
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte regelmäßig von allen Tauchern durchgeführt werden.
Dabei gilt die Regel, dass Personen unter 40 Jahren sich alle drei Jahre und Personen über 40 Jahre sich jedes Jahr untersuchen lassen sollten.
Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden folgende Parameter untersucht und beurteilt:
- Ausführliche Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Spirometrie (Lungenfunktionstest)
- Otoskopie (Ohrspiegelung)
- Ruhe-EKG (Elektrokardiogramm)
- Belastungs-EKG (Ergometrie) – ab dem 40. Lebensjahr
Folgende Untersuchungen können wahlweise durchgeführt werden
- Blutuntersuchung
- Urinuntersuchung
- Belastungs-EKG (Ergometrie) – bei Personen unter dem 40. Lebensjahr
Ihr Nutzen
Eine fachgerechte Untersuchung durch einen erfahrenen Arzt fördert die Sicherheit beim Tauchen, so dass Sie lange Freude am Tauchen haben.